Josh Jacobs will mit einer Klage verhindern, dass Beweismaterial zu dem Vorfall in seinem Haus veröffentlicht wird. Der Running Back der Green Bay Packers beruft sich dabei auf die Privatsphäre der betroffenen Frau und auf Sicherheitsrisiken. Über den dauerhaften Schutz der Unterlagen ist noch nicht entschieden.

Was Josh Jacobs mit der Klage erreichen will

Josh Jacobs hat am Mittwoch, 14. Oktober, beim Brown County Circuit Court eine Zivilklage gegen das Hobart-Lawrence Police Department eingereicht. Der Running Back der Green Bay Packers will verhindern, dass bislang nicht öffentliche Unterlagen und Beweismittel zu dem Vorfall mit einer Frau in seinem Haus im Mai veröffentlicht werden. Dazu gehört eine Aufnahme aus der Garage, die bisher nicht öffentlich zugänglich ist.

Die Polizei hatte am Dienstag angekündigt, bestimmte Unterlagen mit Schwärzungen freizugeben. Ob dazu auch das Video gehörte, ließ sie offen. Wie ESPN berichtet, hat die Klage die Freigabe bisher nicht veröffentlichter Unterlagen und Beweismittel zunächst angehalten. Der von Jacobs beantragte dauerhafte Schutz ist damit noch nicht zugesprochen.

Privatsphäre und Sicherheit als Begründung

Jacobs unterstützt nach Angaben seines Anwalts Clarence Duchac den Wunsch der betroffenen Frau, sensible Unterlagen unter Verschluss zu halten. In der Klage argumentiert Duchac, eine Veröffentlichung könne ihre Identität offenlegen und sie erneut unerwünschter öffentlicher Aufmerksamkeit aussetzen. Die Frau hatte ebenfalls rechtliche Schritte gegen eine Veröffentlichung unternommen.

Auch für sich selbst macht Jacobs Sicherheitsbedenken geltend. Er verweist in der Klage auf Einbrüche bei Profisportlern und argumentiert, das Video könne Informationen über sein Haus preisgeben, die Täter nutzen könnten. Das sind die Gründe, mit denen er seinen Antrag stützt; eine gerichtliche Entscheidung über den dauerhaften Ausschluss der Öffentlichkeit steht aus.

Josh Jacobs bleibt auf der Commissioner's Exempt List

Für die Packers fehlt Jacobs weiterhin im Spielbetrieb und im Mannschaftstraining. Er steht auf der Commissioner's Exempt List und erhält währenddessen sein Gehalt. NFL-Sprecher Brian McCarthy erklärte am Donnerstag, die Liga prüfe den Fall weiterhin nach ihrer Personal Conduct Policy. Einen Zeitplan für eine Entscheidung gebe es nicht.

Im Strafverfahren war Jacobs bereits am 10. September wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1.000 Dollar verurteilt worden. Beim Vorwurf der Sachbeschädigung wurde die Entscheidung im Rahmen einer Vereinbarung aufgeschoben. Die jetzt eingereichte Zivilklage betrifft den öffentlichen Zugang zum Beweismaterial aus diesem Fall.