LeShon Johnson, von 1994 bis 1999 Running Back bei den Green Bay Packers, den Arizona Cardinals und den New York Giants, ist zu fünf Jahren Haft in einem Bundesgefängnis verurteilt worden. Ein Bundesgericht in Oklahoma verhängte die Strafe am 10. September 2026, weil der 55-Jährige über Jahre Pitbulls für illegale Hundekämpfe gezüchtet und verkauft hat. Nach der Haft steht er drei Jahre unter Aufsicht der Justiz, außerdem muss er 30.000 Dollar Geldstrafe zahlen.

Wofür LeShon Johnson verurteilt wurde

Seit mindestens 2007 züchtete Johnson unter dem Namen „Mal Kant Kennels“. Er verpaarte Champions und Grand Champions, also Hunde mit in der Regel drei beziehungsweise fünf gewonnenen Kämpfen, um gezielt Nachwuchs für Kämpfe zu bekommen. Die Welpen verkaufte er nach Angaben der Staatsanwaltschaft an andere Betreiber von Hundekämpfen, die seine Zuchtlinie übernehmen wollten. Das Gericht sprach ihn in sechs Anklagepunkten schuldig, weil er Hunde für Tierkämpfe gehalten, verkauft und transportiert hatte. Das US-Justizministerium beziffert die Folgen auf Hunderte Pitbulls, die gestorben sind oder schwer verletzt wurden.

Nach dem Schuldspruch gab Johnson 190 Hunde an die Behörden ab. Für das Justizministerium ist das die größte Zahl an Hunden, die in einem Strafverfahren des Bundes wegen Hundekämpfen bei einer einzelnen Person beschlagnahmt wurde.

Für LeShon Johnson ist es nicht das erste Verfahren dieser Art. 2004 bekannte er sich vor einem Gericht des Bundesstaats Oklahoma schon einmal wegen Hundekämpfen schuldig, die Strafe wurde damals für fünf Jahre zurückgestellt.

Staatsanwaltschaft forderte zehn Jahre Haft

Zehn Jahre hatte die Staatsanwaltschaft verlangt und sich dabei auf die Richtlinien zur Strafzumessung in den USA gestützt. Die Höchststrafe liegt bei fünf Jahren je Anklagepunkt. Nach ihrer Darstellung hatte Johnson bei seinen Taten mindestens eine weitere Person angeleitet, und angesichts der toten und verletzten Hunde komme eine mildere Strafe nicht in Frage. Das Gericht blieb mit fünf Jahren darunter.

LeShon Johnsons Anwalt Billy Coyle IV beantragte Bewährung

Johnsons Anwalt Billy Coyle IV wollte eine Bewährungsstrafe erreichen. In einem Schriftsatz vor dem Urteil verwies er darauf, dass Johnson an schwerer Demenz und an Parkinson leide und sich in seiner Football-Karriere mehrere Gehirnerschütterungen und Hirnverletzungen zugezogen habe. Den Gerichtsakten zufolge wird Johnson seit zwei Jahren täglich betreut. Aus der Verantwortung nehmen solle ihn das nicht, sagte Coyle. Vor allem habe er zeigen wollen, dass sein Mandant mehr als zwei Jahre gegen Kaution frei war, ohne ein einziges Mal gegen Auflagen zu verstoßen. Eine Haftstrafe hielt er nicht für nötig.

Von der Länge der Strafe zeigte sich Coyle überrascht. Er will Johnson raten, Rechtsmittel gegen das Strafmaß einzulegen. Ob Johnson das tut, ist noch nicht entschieden.